Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht besteht eine hohe Zahl an Regelungen in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Dadurch wird dieses Rechtsgebiet zu einer besonders vielschichtigen und komplexen Materie.

Rechtsanwalt Otto Meindl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, beratet und vertritt Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Schwerpunkte sind die Vertragsgestaltung von Arbeits-/Aufhebungsverträgen, die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, die Beratung von Arbeitgebern bei Konflikten mit dem Betriebsrat, Bewertung von Arbeitszeugnissen bis hin zu Fragen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.