Bau- und Architektenrecht

Die Erfahrung zeigt: Bau- und Immobilienprojekte sind in besonderer Weise dazu geeignet, für die Beteiligten zu einem Wiedersehen „vor dem Kadi“ zu führen. Egal, ob es um die Planung und Errichtung von Neubauten oder den Kauf und Verkauf von bestehenden Immobilien geht – jedes Projekt steht in einem komplexen juristischen Zusammenhang, der die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts schon bei der Vertragsgestaltung zwischen Bauherren, Bauträgern, Architekten und Ingenieuren bzw. zur rechtlichen Unterstützung des Bauablaufs empfehlenswert macht.

Sind etwa Baumängel während der Ausführung bereits entstanden bzw. zeigen sich solche Mängel an einem erworbenen Objekt, hilft der Rechtsanwalt, die Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu verfolgen und im Bedarfsfall durch Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens zu sichern.

Aber auch die Sicherung und Durchsetzung von fälligen Vergütungsansprüchen der Bauunternehmer und Handwerker werden von uns übernommen.

Rechtsanwalt Klaus Kitzinger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, berät und vertritt private Bauherren und Investoren, Bauunternehmer und Handwerker ebenso wie Architekten und Ingenieure.