Verkehrsrecht

In einen Verkehrsunfall kann jeder, gleich ob Kraftfahrzeuglenker, Insasse, Radfahrer oder Fußgänger verwickelt werden. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Haftungsfrage und führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, damit Ihre erlittenen Schäden zeitnah reguliert werden. Erforderlichenfalls vertreten wir Sie zur Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche vor Gericht.

Die Unfallregulierung umfasst insbesondere den Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Totalschaden, Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall sowie den Ersatz von Schmerzensgeldansprüchen und Verdienstausfall ebenso wie den Hauhaltsführungsschaden. Es empfiehlt sich, nach einem Verkehrsunfall zeitnah einen kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen, damit Sie nicht durch sog. „modernes Schadensmanagement“ seitens der gegnerischen Versicherung übervorteilt werden.

Bedenken Sie: Geschädigte, die ihre rechtlichen Interessen durch einen Anwalt wahrnehmen lassen, erhalten vielfach einen höheren Schadenersatz als Unfallopfer, die sich selbst um die Geltendmachung ihrer Ansprüche bemühen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Obermeier