Strafrecht

Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden.

Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt zwar grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft:

Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.

Das Gesetz folgt der Linie der Eckpunkte, die die Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krimmel, Fachanwalt für Strafrecht.

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