Erbrecht

In unserer Gesellschaft steht ein Übergang von derart hohen Vermögenswerten bevor, dass von der nachfolgenden Generation bereits als einer „Generation der Erben“ die Rede ist.

Die Beratung vor dem Erbfall umfasst die individuelle und vorausschauende Gestaltung von Nachfolgeregelungen und Vermögensübertragungen, sei es durch vorweggenommene Erbfolge wie auch durch Verfügungen von Todes wegen (Testament und Erbvertrag).

Zu dem Tätigkeitsgebiet gehört jedoch auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten, insbesondere Erbauseinandersetzungen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Nachlassabwicklungen.
Schließlich beraten wir Sie auch bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Obermeier.