Zivilrecht

Geschäftliche, aber auch private Beziehungen zwischen Privatpersonen, Verbrauchern und/oder Unternehmern gestalten sich häufig schwierig und konfliktreich, weil die vertraglichen Grundlagen unklar oder lückenhaft sind, die aktuelle Rechtslage nicht berücksichtigen oder gar ganz fehlen.

Hier setzt die beratende Funktion des Rechtsanwalts an: Durch eine umfassende Analyse der dahinter stehenden Interessen und die vorausschauende, individuelle Gestaltung von Vertragskonzepten sollen Unklarheiten bzw. Konfliktfelder und somit letztendlich das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen möglichst von vorne herein vermieden werden – sei es bei Kauf-, Liefer-, Darlehens-, Makler-, Dienst- oder Werkverträgen.

Wir leisten die Gestaltung und Überprüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf ebenso wie deren Fortentwicklung und Anpassung an die jeweils aktuelle Rechtslage.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nicole Herzog